PBefG - Translation into English - examples German Reverso …?

PBefG - Translation into English - examples German Reverso …?

WebApr 26, 2012 · Bei der Berechnung des dem Verkehrsunternehmer nach § 45a PBefG zustehenden Ausgleichs für Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr kommt es auf der Ertragsseite auf die für die entsprechenden Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs genehmigten Beförderungsentgelte an (vgl. § 45a Abs. 1 Nr. 1 PBefG).Dabei ist auf die … Webzurück zu Soziales § 45a PBefG Ausgleich im Ausbildungsverkehr Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie aus sozial- und bildungspolitischen Zielstellungen wird … college sports fan store near me Web(3) Die Fahrgeldeinnahmen aus dem VMT-Tarif, die Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG sowie die Ausgleichsleistungen nach § 145 SGB IX stehen alleine den Betreibern zu. Für die Anrechnung dieser Beträge gilt § 4 Abs. 4 dieses Vertrages. Die zuständigen Behörden verpflichten sich, das Erlösrisiko aus WebPersonenbeförderungsgesetz (PBefG) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. PBefG. Ausfertigungsdatum: 21.03.1961. Vollzitat: "Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 2. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. college sports conferences map Web§ 45a Ausgleichspflicht: E. Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen § 46 Formen des Gelegenheitsverkehrs § 47 Verkehr mit Taxen § 48 Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen § 50 Gebündelter Bedarfsverkehr § 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr WebGrundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 45a. (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung. (2) Der … college sports conferences WebAug 1, 2024 · Wissensmanagement Thüringen (TH) ... § 45a PBefG, Ausgleichspflicht § 46 PBefG, Formen des Gelegenheitsverkehrs § 47 PBefG, Verkehr mit Taxen § 48 PBefG, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen § 49 PBefG, Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen § 50 PBefG, Gebündelter Bedarfsverkehr

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